Die KfW hat ihre Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 angepasst. Deshalb ersetzt diese Seite die veralteten Prozentangaben der bisherigen Graefe-Website durch eine kompakte, quellenbasierte Orientierung.
Privatpersonen: KfW-Zuschuss 458
Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude nennt die KfW aktuell Zuschüsse von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Welche Bausteine tatsächlich greifen, hängt von den persönlichen und technischen Voraussetzungen ab. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Offizielle KfW-Informationen zum Zuschuss 458 ↗
Unternehmen und juristische Personen
Für Unternehmen, juristische Personen und Personengesellschaften nennt die KfW bei bestehenden Wohngebäuden im Programm 459 aktuell einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für bestehende Nichtwohngebäude ist das Programm 522 vorgesehen; auch dort nennt die KfW aktuell 30 Prozent.
Was Graefe e.K. beiträgt
Wir unterstützen bei der technischen Einordnung, planen eine passende Heizungsanlage und berücksichtigen die förderrelevante Reihenfolge im Projektablauf. Eine Steuer-, Rechts- oder unabhängige Energieberatung wird dadurch nicht ersetzt.
Drei Fragen vor dem Start
Wer ist Eigentümer?
Privatperson, WEG, GbR oder Unternehmen beeinflussen das passende Förderprodukt.
Um welche Gebäudeart geht es?
Wohn- und Nichtwohngebäude werden in unterschiedlichen Programmen behandelt.
Wurde schon beauftragt?
Der Zeitpunkt von Antrag, Vertrag und Vorhabenbeginn ist förderrelevant.
